Mark Mitterhuber
Geschäftsleiter
mark.mitterhuber@slynx.digital
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2023
Dezember
14
Die Vorweihnachtszeit gilt als eine besinnliche Zeit mit bunten Lichtern und Gebäck. Doch was bedeutet Weihnachten für die Logistikbranche?
Die Vorweihnachtszeit gilt als eine besinnliche Zeit mit bunten Lichtern und Gebäck. Doch was bedeutet Weihnachten für die Logistikbranche?
Üblicherweise macht der Onlinehandel im Weihnachtsgeschäft rund 30 Prozent seiner Jahresumsätze, stellt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel fest. Dieses Jahr wollen die Deutschen bei den Weihnachtsgeschenken sparen. Die Konjunktur schwächelt und 45 Prozent der Händler erwarten laut der „Weihnachtsstudie 2023“ des Händlerbundes niedrigere Umsätze als im vorigen Weihnachtsgeschäft.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) rechnet jedoch nur mit einem leichten Rückgang bei den Sendungen. So werden die Kurier-, Express- und Paket-Dienste (KEP) voraussichtlich knapp 715 Mio. Pakete in der Weihnachtszeit transportieren – circa zehn Mio. weniger als im Vorjahr. Von Entspannung in der KEP-Logistik kann daher keine Rede sein: Die Paketdienstleister werden bis Weihnachten täglich rund acht Millionen Sendungen allein an private Haushalte zustellen.
Die Güterlogistik ist durch die inflationsbedingten Kaufkraftverluste ausgebremst. „Die Hochsaison im vierten Quartal fällt praktisch aus“, sagt Reinhard Lankes, beim DSLV Bundesverband Spedition und Logistik für Marktbeobachtung und Statistik verantwortlich. „Da Heiligabend in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, unterliegen Lkw ab 7,5 t zusätzlich zum Feiertagsfahrverbot am 1. und 2. Weihnachtstag auch dem Sonntagsfahrverbot am 24. Dezember jeweils von 0:00 bis 22:00 Uhr“, fügt Ingo Hodea, Leiter Stückgut- und Systemlogistik beim DSLV, hinzu.
Ausnahmen gibt es nach Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung lediglich für den Kombinierten Güterverkehr Schiene–Straße und Hafen–Straße sowie für die Beförderung frischer und leicht verderblicher Lebensmittel. Für unaufschiebbare und wichtige Transporte können die Unternehmen zudem Ausnahmegenehmigungen bei den für sie zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragen. Für die Abläufe in der Stückgut- und Systemlogistik bedeutet dies, dass der Betrieb für drei Tage stillsteht oder Ausnahmegenehmigungen mit hohem bürokratischem Aufwand beschafft werden müssen.
„Dabei wäre es schon hilfreich, wenn die Fahrverbote statt bereits um Mitternacht erst ab 7 Uhr morgens greifen würden“, ergänzt er. So könnten die nachts stattfindenden Depot-Verkehre in diesem Jahr zumindest bis in die Morgenstunden des Heiligabends abgewickelt werden und Fahrer und Fahrzeug wären zu Hause. Von einer kompletten Ruhepause zwischen den Jahren sei aber in keinem Falle auszugehen, da die Versorgung des Handels sichergestellt werden müsse. „Die Menschen haben dann Zeit für Einkäufe und gleichzeitig startet das Thema der Retouren“, erläutert BIEK-Vorstand Marten Bosselmann.
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